Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 – Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen KUNCKE KONZEPT und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, KUNCKE KONZEPT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 – Vertragsgegenstand

  1. Der Kunde beauftragt KUNCKE KONZEPT mit Beratungsleistungen bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit Werbung, Marketing und der Verkaufsförderung für etwaige Produkte und/oder Dienstleistungen des Kunden.

  2. Die Tätigkeit von KUNCKE KONZEPT umfasst auch die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen (z.B. im Social-Media-Bereich), sowie auf Verlangen des Kunden die Produktion von Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien.

  3. Konkrete Werbemaßnahmen sind unter Anwendung dieser AGB jeweils aufgrund eines gesonderten, schriftlichen Auftrags des Kunden zu erbringen.

§ 3 – Leistungen der Agentur

  1. Die Beratungsverpflichtung von KUNCKE KONZEPT umfasst insbesondere folgende Leistungen

    • Mitwirkung bei der Fortentwicklung der Werbestrategie und -taktik

    • Beratung zu nationaler, regionaler oder lokaler Schwerpunktbildung

  2. Die von KUNCKE KONZEPT zu erbringende Konzeption umfasst insbesondere

    • die Erarbeitung eines Konzeptpapiers mit Festlegung der Marketingziele, der Zielgruppen und der werblichen Positionierung,

    • die Vorlage eines gestalterischen Konzepts in Form einer Werbeidee unter Erläuterung der gestalterischen Intention für Marketing und Verkaufsförderung,

    • die Erstellung eines Konzeptpapiers für Social-Media-Aktivitäten.

  3. Nach Festlegung und auf Grundlage der Konzeption gestaltet KUNCKE KONZEPT auf gesonderten Auftrag des Kunden gemäß § 2 Ziffer (3) die Werbemaßnahmen für das Produkt des Kunden. Zur Gestaltung gehören insbesondere

    • die Erstellung von Druckerzeugnissen einschließlich der Layouts und Texte,

    • die Erarbeitung von Texten, Fotos und Videos und Einsatz dieser für sowohl Offline- als auch Online-Werbemaßnahme.

  4. Werbemaßnahmen werden aufgrund gesonderten Auftrags gemäß § 2 Ziffer (3) entsprechend der im Einzelfall durch den Kunden zu genehmigenden Kostenvoranschläge durchgeführt. Zur Durchführung einer Werbemaßnahme zählt insbesondere

    • die Beschaffung und werbliche Prüfung der für die Erstellung der gemäß § 3 Ziffer (3) gestalteten Werbemaßnahmen erforderlichen Unterlagen (Texte, Fotografien, Videos etc.),

    • die Produktion von Texten, Fotografien und Videos,

    • der Einkauf von Anzeigen im Offline- und Onlinebereich, die Überwachung, die Kontrolle der Abrechnungen und die Rechnungslegung an den Kunden.

§ 4 – Keine rechtliche Prüfung von Rechten Dritter (Freistellung)

  1. KUNCKE KONZEPT weist darauf hin, dass die von KUNCKE KONZEPT vorgeschlagenen Gestaltungen von KUNCKE KONZEPT nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft wurden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Texte, Layouts, Designelemente, Fotos und Videos können urheberrechtlich geschützt sein. Eine rechtliche Prüfung durch KUNCKE KONZEPT hat nicht stattgefunden und muss stets durch den Kunden erfolgen.

  2. Der Kunde stellt KUNCKE KONZEPT von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Gesetzesverstößen gemäß Ziffer 1 ergeben, frei. Für etwaige Abmahnungen/Verfahren wegen der in Absatz 1 genannten möglichen Verstöße ist allein der Kunde verantwortlich und einstandspflichtig, ein Rückgriff bei KUNCKE KONZEPT ist ausgeschlossen, es sei denn, KUNCKE KONZEPT ist vorsätzliches Verhalten nachweisbar.

§ 5 – Leistungen des Kunden, Mitwirkungspflichten und Gestaltung der Zusammenarbeit

  1. Der Kunde ist verpflichtet, KUNCKE KONZEPT die für die Leistungserbringung gemäß § 3 wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch die Unterrichtung über rechtliche Rahmenbedingungen und die Vorgabe verbindlicher Handlungsanweisungen, nach denen KUNCKE KONZEPT zu arbeiten hat.

  2. Soweit der Kunde KUNCKE KONZEPT Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.

  3. Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktage, KUNCKE KONZEPT mitzuteilen, ob er einen ihm von KUNCKE KONZEPT unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen gemäß § 3 Ziffern (3) und (4) mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt.

  4. Nimmt der Kunde den von KUNCKE KONZEPT vorgeschlagenen Entwurf an, so gilt dies als Genehmigung des mit dem Vorschlag von KUNCKE KONZEPT verbundenen Kostenvoranschlags.

§ 6 – Vergütung von KUNCKE KONZEPT

  1. Für die in § 3 Ziffern (3) und (4) genannten, aufgrund gesonderten Auftrags gemäß § 2 Ziffer (3) vorzunehmenden Tätigkeiten wird KUNCKE KONZEPT dem Kunden für jeden Einzelfall einen schriftlichen Kostenvoranschlag übermitteln. Wird dieser durch den Kunden genehmigt, so erfolgt die Vergütung gemäß dem Kostenvoranschlag. Wird kein Kostenvoranschlag abgefordert oder vereinbart, berechnet KUNCKE KONZEPT seine Leistungen auf Stundenbasis zu dem jeweils geltenden Stundensatz.

  2. Aufwendungsersatz für Auslagen von KUNCKE KONZEPT, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten, erfolgt unter Vorlage der Originalbelege.

  3. Kosten für alle sonstigen Reisen werden dem Kunden nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung berechnet.

  4. Gesondert zu vergütende Leistungen der Agentur gemäß Ziffer (1) sowie Kostenerstattungen gemäß Ziffern (2) und (3) werden nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten durch KUNCKE KONZEPT in Rechnung gestellt (in der Regel zum Ende eines jeweiligen Monats) und innerhalb von 10 Tagen durch den Kunden bezahlt.

  5. Sämtliche Leistungen von KUNCKE KONZEPT verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 7 – Einräumung von Nutzungsrechten

KUNCKE KONZEPT räumt dem Kunden die in eigener Kreation urheberrechtlichen Nutzungsrechte zur Verwertung der unter diesem Vertrag und den jeweiligen Auftragsschreiben erbrachten Leistungen – einschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen – ein. Rechte an Leistungen Dritter werden nur eingeräumt, soweit dies von KUNCKE KONZEPT ausdrücklich schriftlich zugesichert wird. Im Übrigen gilt § 5.

§ 8 – Haftung

KUNCKE KONZEPT haftet für Schäden, die durch eigene Mängel, Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen entstehen. Eine Schadensersatzpflicht von KUNCKE KONZEPT für Schäden tritt jedoch erst dann ein, wenn der Kunde KUNCKE KONZEPT die beanstandeten Mängel mitgeteilt und KUNCKE KONZEPT die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.

§ 9 – Vertraulichkeit

KUNCKE KONZEPT wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bilder, Videos, USB-Sticks, interaktive Produkte und sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln.

§ 10 – Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Hamburg.